Fundsachen/Fundbüro
Gegenstände, die auf dem Gebiet der Gemeinde gefunden werden, nimmt das Fundamt entgegen. Enthält die Fundsache Hinweise auf den möglichen Verlierer, versucht die Fundsachenstelle diesen zu ermitteln. Ist dies nicht möglich und sollte sich der Verlierer auch nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes melden, geht das Eigentum an der Fundsache auf den Finder über.
Formulare
Fundanzeige
Mit diesem Formular können Sie Funde bei der Gemeinde anzeigen
Weitere Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser
| Ansprechpartner | Raum | Telefon | |
| Arntraud Raab Sachbearbeiterin |
2 | 09481/9404-11 | ![]() |
| Jürgen Roßbach Sachbearbeiter |
2 | 09481/9404-11 | ![]() |
| Anschrift | Gemeinde Pfatter Haidauer Str. 40 93102 Pfatter |
| Telefon | 09481/9404-0 |
| Fax | 09481/9404-25 |
| Internet | www.pfatter.de |
| Markus.Liebl@realrgb.de | |
| Öffnungszeiten | Montag - Freitag 07.30 - 12.00 Uhr, Dienstag 13.00 - 16.30 Uhr, Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr |

